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BGH, 30.05.1967 - 1 StR 93/67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionseinlegung durch die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung sachlichen Rechts - Angriffe gegen den Strafausspruch - Anforderungen an die gerichtliche Abwägung hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 30.05.1967 - 1 StR 93/67
Das Landgericht hat bei der Aussetzungsbewilligung die gebotene sorgfältige Abwägung vorgenommen, insbesondere die Gesichtspunkte der Sühne, der Abschreckung anderer, die Belange der Verletzten (und ihrer Angehörigen) und die Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung berücksichtigt (vgl. BGHSt 11, 393, 396) [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58]. - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 30.05.1967 - 1 StR 93/67
Hiergegen läßt sich rechtlich nichts einwenden (vgl. BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52], 9 ; NJW 1960, 1869 Nr. 16). - BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
Auszug aus BGH, 30.05.1967 - 1 StR 93/67
Hiergegen läßt sich rechtlich nichts einwenden (vgl. BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52], 9 ; NJW 1960, 1869 Nr. 16). - BGH, 08.05.1958 - 4 StR 81/58
Auszug aus BGH, 30.05.1967 - 1 StR 93/67
Die von der Revision angeführte Entscheidung des 4. Strafsenats (NJW 1958, 1100 Nr. 17) trifft nicht den Fall. - BGH, 02.05.1967 - 1 StR 147/67
Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisionsgründen - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 30.05.1967 - 1 StR 93/67
Die Revision greift die rechtlich einwandfreien Darlegungen des Landgerichts vergeblich an, indem sie der tatrichterlichen Auffassung ihre eigenen Erwägungen entgegensetzt (BGH Urt. v. 2. Mai 1967 - 1 StR 147/67).